Aktuelle Hinweise zur Einstufung von Vorarlberg als Risikogebiet
Deutschland hat Reisewarnungen für das Land Vorarlberg ausgesprochen. Sie umfassen das ganze Bundesland, also aktuell auch das Kleinwalsertal.
Aufgrund dieser Einstufung des RKI bzw. der Bundesrepublik Deutschland gilt die "Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus" des Freistaates Bayern. Somit ist für eine Ein- und Ausreise ins bzw. aus dem Kleinwalsertal die Verordnung gültig. Die aktuelle Fassung können Sie unter www.gesetze-bayern.de abrufen.
Für Besucher, die von Deutschland kommend am P2 an der Walserschanz parken und durch die Breitachklamm laufen gilt laut der Verordnung (§2, (2) 5.) für Personen eine Ausnahme der Quarantäne- bzw. der Testpflicht,
"[...] die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat [...]"
Für Einheimische und Gäste, die im Kleinwalertal wohnen gilt derzeit leider keine Ausnahme der Quarantäne- bzw. Testpflicht.
Bitte beachten Sie, dass stets die aktuellen Verordnungen des Freistaates Bayern gelten, die auf den Seiten der Bayerischen Staatsregierung ( www.corona-katastrophenschutz.bayern.de ) abgerufen werden können.