
Nach der Definition des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) sind Naturdenkmäler „Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist“ (§ 28 Bundesnaturschutzgesetz, Art. 17 BayNatSchG). Sie dienen dem Erhalt einzigartiger natürlicher Erscheinungen und prägen das Verständnis für die Vielfalt und Dynamik der bayerischen Landschaft.

Die Breitachklamm zählt zu den beeindruckendsten Natursehenswürdigkeiten des Allgäus. Mit ihrer imposanten Länge von rund 2,5 Kilometern und Felswänden, die stellenweise über 100 Meter emporragen, ist sie die tiefste Felsenschlucht Mitteleuropas. Entstanden durch jahrtausendelange Erosionsprozesse der Breitach, bietet die Klamm ein eindrucksvolles Beispiel für die gestaltende Kraft des Wassers.
Aufgrund ihrer außergewöhnlichen geologischen Form, ihrer Größe und ihrer landschaftlichen Bedeutung steht die Breitachklamm unter besonderem Schutz und ist als Naturdenkmal ausgewiesen.