„Sorgsam, sicher, sanft“, dazu ein angedeutetes Herz-Icon – die Oberstdorf - Kleinwalsertal Bergbahnen zusammen mit den Tourismusverbänden Oberstdorf und Kleinwalsertal nehmen ihre Verantwortung für ihre Gäste und die Bevölkerung wahr, besonders auch in Zeiten mit Corona.
Wir möchten gerne unseren Teil dazu für die Breitachklamm beitragen. Unsere Hygiene-Maßnahmen finden Sie zusammengefasst hier . In den FAQs haben wir die wichtigsten Fragen rund um Corona und die damit verbundenen Änderungen im Betriebsablauf zusammengestellt.
Grundsätzlich kann jeder, ausgestattet mit festem Schuhwerk, die Breitachklamm besuchen. Die Wege sind bestens ausgebaut und gesichert. Vereinzelt gibt es steilere Passagen. Die Breitachklamm ist ein Naturerlebnis für Jung und Alt und eignet sich bestens für einen Familienausflug mit Kindern. Sie können Ihre Tour zu einer richtigen Wanderung ausdehnen oder es bei einem faszinierenden, aber gemütlichen Spaziergang belassen. Bitte studieren Sie den aktuell gültigen Routenplan und vergewissern Sie sich, welche Route Sie laufen möchten und ob Sie sich dessen gewachsen fühlen. Aufgrund der Einbahnregelung durch die Klamm ist ein Umkehren nicht gestattet.
Hunde sind in der Breitachklamm grundsätzlich herzlich willkommen.
Bitte führen Sie Ihren vierbeinigen Begleiter auf dem gesamten Weg an der Leine. Im Bereich des oberen Durch-/Ausgangs befinden sich ca. 50 Treppenstufen aus Gitterrost sowie im Anschluss auf der Variante über den Zwingsteg ca. 100 Stufen aus Beton & Stein. Sie selbst müssen entscheiden, ob Sie diesen Weg mit Ihrem Hund gehen möchten / können. Bleiben Sie stets auf den befestigten Pfaden. Eventuelle Hinterlassenschaften Ihres Begleiters entsorgen Sie bitte in selbst mitgebrachten Hundebeuteln. Vielen Dank!
In allen Bussen des Kleinwalsertales sowie der Linie 1 nach Oberstdorf besteht Leinen- und Maulkorbpflicht.
Die Breitachklamm ist ein Naturerlebnis für Jung und Alt und eignet sich bestens für einen Familienausflug mit Kindern. Üblicherweise können die gut ausgebauten und gesicherten Wege mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl mit einer maximalen Breite von 50 cm befahren werden. Allerdings hat die Breitachklamm nur im Einbahnbetrieb geöffnet und am oberen Ausgang liegen ca. 50 bzw. 150 Treppenstufen, sodass die Wanderung als Runde mit Kinderwagen oder Rollstuhl momentan leider nicht möglich ist. Auch faltbare / zusammenklappbare Modelle oder das Tragen eines Kinderwagens über die Treppen können wir aus Sicherheitsgründen nicht zulassen. Ein Umkehren in der Klamm ist nicht gestattet.
Eine Alternative kann eine "Kraxe" sein. Hier sollten Sie allerdings die teilweise niedrigen Höhen in der Klamm beachten.
In der Breitachklamm sowie auf den Parkplätzen herrscht eingeschränkter Winterdienst. Örtlich sind gefrorene Wegstellen oder Vereisungen möglich. Wir empfehlen feste, knöchelhohe Winterschuhe mit guter Profilsohle, gegebenenfalls Stöcke oder Gleitschutz.
Zudem kann es nach starken Schneefällen / Wetterereignissen vorkommen, dass mit Öffnung noch nicht alle Teile der Breitachklamm geräumt und gestreut sind. Dies geben wir dann auf der Startseite und in der Statusanzeige bekannt.
Alle Besucher der Breitachklamm werden auf folgende Gefahren und Risiken hingewiesen:
Auf dem gesicherten Weg durch die Natur besteht durch die nicht beeinflussbaren alpinen Gefahren, wie z.B. Stein-schlag / herabfallendes Gestein, Eis, umstürzende Bäume oder Baumteile, Rutschgefahr, Sturz, etc., ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko mit möglichen Gefahren für Leib und Leben. Alle Besucher und Gäste, die sich entscheiden, die Breitachklamm zu besuchen und zu betreten, müssen sich dieser Gefahren und Risiken bewusst sein.
Die Breitachklammverein eG haftet in Bezug auf Sachschäden für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fährlässigen Verhalten durch diese, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Davon sind ausdrücklich auch Deliktsansprüche umfasst. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Breitachklammverein eG auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut hat und vertrauen durfte.