Aufgrund der aktuellen Bestimmungen haben wir den Zugangsbereich in Tiefenbach verlegt und schaffen mit Hilfe von Zäunen eine Anstehsituation, in der die Mindestabstände eingehalten werden können. Ebenso erfolgt dies durch Bodenmarkierungen im Kassenbereich.
Zudem bitten wir alle, entsprechend den Vorgaben, im Ansteh- und Kassenbereich sowie bei Benutzung der Toilettenanlage ihren Mund-Nase-Schutz zu tragen.
In der Klamm sind einige Bereiche als "Überhol- und Raststelle" ausgeschildert, an der mit ausreichend Abstand überholt werden kann. Durch die Einbahnregelung wird der Begegnungsverkehr auf ein Minimum reduziert. Im Bereich der "oberen Klamm", die in beide Richtungen begehbar ist, gilt Pflicht zum Tragen des Mund-Nase-Schutzes.